Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Anwendbarkeit, Angebot und Vertragsschluss

1. Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern und Käufern (nachfolgend Käufer genannt).
Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Kaufmann (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen, unabhängig davon, ob die Ware selbst hergestellt oder von Unterlieferanten bezogen wird. Die Bedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Käufer, ohne dass wir im Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
Von dieser Schriftformklausel kann wiederum nur abgewichen werden, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Mündliche Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht dadurch Vertragsbestandteil, dass wir in Kenntnis der Bedingungen des Käufers unsere Lieferung ausführen.

2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Unterlagen, Produktspezifikationen oder sonstige Unterlagen, auch in elektronischer Form, überlassen haben, an denen wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vorbehalten.

II. Umfang der Lieferung, Lieferfrist

1. Handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen sind zulässig.
2. Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist. Termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung. Die Lieferfrist beginnt erst nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und behördlichen Genehmigungen, soweit erforderlich.
3. Zumutbare Teillieferungen sind zulässig. In diesem Fall gilt jede Teillieferung als selbständiges Geschäft.
4. In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbarer störender Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, behördliche Maßnahmen sowie ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Lieferanten), die wir nicht zu vertreten haben und die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich unsere Lieferfristen oder verschieben sich Liefertermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die vorherige Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen, voraus.

III. Versand und Gefahrübergang

1. Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes oder Lagers, auf den Käufer über. Die Lieferungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers gegen Transportschäden versichert; die Kosten hierfür trägt der Besteller. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, erfolgt der Gefahrübergang mit der Meldung der Versandbereitschaft. Die Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Käufer.
2. Die Versandart und Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen.

IV. Preis

Unsere Preise gelten für den in unseren Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung.

V. Zahlungsbedingungen

1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zu leisten. Die Annahme von Schecks und Wechseln gilt nicht als endgültige Erfüllung der Zahlungsverpflichtung.
2. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, unabhängig davon, ob sie schon bei Vertragsschluss vorlagen, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen aus diesem oder anderen Gründen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörende Ware erfolgen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben und er innerhalb der Frist nicht gezahlt hat oder eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
4. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen:
4.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware mit Waren Dritter, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für die entstehenden Erzeugnisse das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
4.2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß Ziffer 4.1. zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Die in Ziff. 2. genannten Verpflichtungen des Käufers gelten auch unter Berücksichtigung der abgetretenen Forderungen.
4.3. Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und keine sonstigen Anhaltspunkte vorliegen, dass er zahlungsunfähig ist. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

 

4.4. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Bis zum Eigentumsübergang hat der Kunde die gelieferte Ware gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern.
Auf unser Verlangen hat der Käufer uns jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware zu erteilen und Auskunft über die aus der Weiterveräußerung resultierenden Forderungen zu geben.

VII. Rücknahme fälschlich bestellter Artikel

Wir sind nicht verpflichtet, neu gelieferte, mangelfreie Ware zurückzunehmen, wenn der Besteller diese Ware irrtümlich bestellt hat. Sollten wir diese Ware dennoch aus Kulanzgründen zurücknehmen, sind wir berechtigt, vom Besteller ohne besondere Vereinbarung eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20 % des Netto-Rechnungsbetrages zu verlangen und den entsprechenden Betrag vom Kaufpreis abzuziehen. Wurde die Ware nach Gefahrübergang auf den Besteller benutzt und/oder beschädigt und nehmen wir sie dennoch aus Kulanz zurück, hat der Besteller auch den Schaden zu ersetzen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, den entsprechenden Betrag vom Kaufpreis abzuziehen. Die Fälle einer wirksamen Anfechtung nach §§ 119 ff BGB werden von dieser Regelung nicht erfasst. Für den Fall, dass der Besteller den Vertrag wegen eines Irrtums anfechtet, hat er den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen

VIII. Gewährleistungsansprüche des Käufers

1. Angaben in unseren Preislisten, Prospekten etc. dienen der näheren Information über unsere Produkte und beschreiben annähernd deren Beschaffenheit und beinhalten keine Garantie irgendeiner Art. Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich mangels ausdrücklicher anderslautender schriftlicher Vereinbarung ausschließlich aus dem jeweiligen Text unserer Angebote, Lieferscheine und Rechnungen sowie aus den für unsere Produkte maßgeblichen DIN-Normen. Wir leisten während der gesetzlichen Frist Gewähr für die Freiheit von Sach- und Rechtsmängeln. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
2. Der Käufer hat unsere Lieferungen oder Leistungen unverzüglich nach Ablieferung bzw. Erbringung sorgfältig zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung unter konkreter Angabe von Art und Umfang der Mängel schriftlich zu rügen (vgl. §§ 377, 381 HGB).
3. Bei berechtigten Beanstandungen können wir nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist nachbessern oder Ersatz liefern. Ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich oder fehlgeschlagen, ist der Käufer berechtigt, die Vergütung angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

VIII. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

1. Die Haftung unsererseits auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere auch aus unerlaubter Handlung – ist, soweit es auf unser Verschulden ankommt, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt:
a) bei einfacher Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen haften wir nicht, wenn keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden;
b) bei grober Fahrlässigkeit unserer nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haften wir nicht, wenn keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden;
c) in allen anderen Fällen haften wir, wenn wir das Verschulden zu vertreten haben.
2. Soweit wir aus Gründen gemäß Abs. 1 auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung ausgeschlossen:
a) für entfernte Schäden,
b) für Schäden, die für uns nicht vorhersehbar sind,
c) für Schäden, die der Käufer beherrschen kann.
d) In allen anderen Fällen ist unsere Haftung auf die Höhe des Entgelts für die Ware oder Dienstleistung beschränkt.
Dies gilt jedoch nicht, wenn wir aufgrund eines vorsätzlichen Verschuldens haften oder wenn wesentliche Vertragspflichten von uns verletzt werden.
3. Ist es branchenüblich, dass der Käufer gegen das schadensverursachende Risiko versichert ist, ist unsere Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, nicht jedoch bei Vorsatz von Organmitgliedern oder leitenden Angestellten.
4. Diese Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang für unsere Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden und nicht leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
5. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung oder unserer Haftpflichtversicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Käufer oder Besteller Einsicht in die entsprechende Police zu gewähren.

IX. Verwendung von Software

1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen.
2. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, umarbeiten oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern.
3. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist untersagt.

XI. Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten Dritter

Es obliegt dem Käufer zu prüfen, ob die von ihm gelieferten Unterlagen Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte (Geschmacksmuster, Patente, Gebrauchsmuster, Marken) verletzen. Werden wir von Dritten wegen der Nutzung, Verwertung oder Vervielfältigung der vom Käufer zur Verfügung gestellten Unterlagen und Entwürfe wegen der Verletzung von Urheberrechten und/oder des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Anspruch genommen, so hat der Käufer uns bei der Abwehr dieser Rechtsverletzungen zu unterstützen und uns den entstandenen Schaden (einschließlich Anwalts- und Verfahrenskosten) zu ersetzen.

Der Käufer ist verpflichtet, uns bei der Geltendmachung von Ansprüchen zu unterstützen.

XII. Beratung

Beraten wir unseren Käufer, so haften wir nur, wenn die Beratung schriftlich erfolgt. Es gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß VIII. Haftung für Schäden aus Verschulden.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen Vertrags- und Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Karlsruhe. Wir sind jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.
3. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist für beide Teile unser Geschäftssitz in Karlsruhe.

Gültig ab 01/2021